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nisha25 hat diese Frage gestellt
hallo habe meine wohnung zum 1.3.13 gekündgt. die kündigung habe ich meinem vermieter am 7.1.13 gegeben. und geschriebne das ich am 1.3 ausziehe. ich bekam ein schreiben das die kündigung zum 30.4.13 geht. ich will aber schon am 1.3 ausziehen so war das geplant. habe gelesen das man nicht unbedingt die 3 monate warten müsste mit kündigung das es auch etwas früher gehen würde. kennt sich da jemand aus?`?

1 Kommentar zu „mietkündigung”

forsetis Experte! 20.01.2013 12:18

Die Kündigung einer Wohnung ist gesetzlich geregelt und beträgt für Mieter 3 Monate (bis zum dritten Werktag des Monats zum Ende des übernächsten Monats). Das wäre in Ihrem Fall tatsächlich der 30.04. und nicht eher. Es sei denn, dass in Ihrem Mietvertrag ein kürzerer Termin zu ihren Gunsten vereinbart ist.

Aber das kann ich mir nicht denken. Und noch was. Man kündigt immer zum Ende, nie zum Anfang eines Monats!

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