forsetis 20.01.2013 12:18
Die Kündigung einer Wohnung ist gesetzlich geregelt und beträgt für Mieter 3 Monate (bis zum dritten Werktag des Monats zum Ende des übernächsten Monats). Das wäre in Ihrem Fall tatsächlich der 30.04. und nicht eher. Es sei denn, dass in Ihrem Mietvertrag ein kürzerer Termin zu ihren Gunsten vereinbart ist.
Aber das kann ich mir nicht denken. Und noch was. Man kündigt immer zum Ende, nie zum Anfang eines Monats!