Timotheus
Hallo Susanne,
danke für Deine sehr schnelle Antwort.
Mein MV ist in der Sache etwas chaotisch, denn es gibt ausser dem eigentlichen MV noch 2 von allen Parteien unterzeichnete Ergänzungen.
In der chronologisch letzten Ergänzung heisst es wortwörtlich zu Nebenkosten:
"Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Siw werden z.Z. mit 100 DM als Abschlagszahlung beglichen. Als NK gelten: Kosten für Kaltwasser, Brauchwasser, Heizung, anteilige Kosten der Wartung für die Heizung. Anteilige Kosten für die Meßgeräte."
Dabei fällt mir auf, dass in der tabellartischen Übersicht meines Vermieters von heute auch ein Posten "Versicherung" und "Schornsteinfeger" war. Kann er das nach dem MV überhaupt als NK umlegen?
Wieder vielen Dank für jede Hilfe.
Susanne
Nein, mit der Aufzählung kann nur abgerechnet werden, was hier enthalten ist. Damit können Versicherungen, Schornsteinfeger und Grundsteuer nicht abgerechnet werden.
Aber Achtung, wenn der VM deswegen eine weitere Ergänzung zum MV machen will. Hier musst Du nicht zustimmen!