Cassandra
Wenn ein Mieter nicht zahlt und wenn der Kontakt so schwierig ist würde ich ihmkündigen... oder eben einen Brief schreiben, dass es zur Kündigung kommt wenn er sich nicht meldet. Ob ein Haus nun 10 Monate "verwohnt" wird und nur wenige Monate die Miete fehlt, oder ob ein Haus zB 3 Jahre "verwohnt" wird und ein beachtlicher Teil der Miete fehlt ist in meinen Augen ein großer Unterschied. Wirtschaftlich rechnet es sich wohl nicht ihn dort wohnen zu lassen....
Ghostraider
Da eine Kündigung schon wegen Mietrückstand berechtigt wäre würde ich eine Abmahnung oder Kündigung über den Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Anderseits kann auch eine öffentliche Briefzustellung erfolgen in der Hinsicht kann der Gerichtsvollzieher bestimmt Auskunft geben.
Ausfindig wird der Lümmel schon gemacht.
Gruß
Ghost