Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich habe zum Thema Mietminderung
herausgefunden, dass undichte Fenster einen Tatbestand darstellen.

Meine Frage ist nun:
Welcher Grad der Undichtheit muss vorliegen um einen Anspruch geltend machen zu können?
Bei meinen Fenstern zieht unten kalte Luft ein, was die Raumtemperatur erheblich beeinflusst.
Allerdings ist es eher eine schleichende Kälte als ein wirklich starker Luftzug.
Kann ich in diesem Fall eine Mietminderung geltend machen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Stichwörter: mietminderung + undichten + fenstern

1 Kommentar zu „Mietminderung bei undichten Fenstern”

tenant61 Experte!

. tatsächlich stellt ein undichtes fenster einen tatbestand dar, und zwar den des undichten fensters. <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->
du willst wahrscheinlich eher wissen, ob das undichte fenster einen mangel darstellt, der zur minderung berechtigt? mangel ja, minderung vmtl nein. um zu einer minderung berechtigt zu sein, muss ein mangel mehr als nur unerheblich sein. ob das bei dir der fall ist ... ich bin nicht sicher, hab aber meine zweifel. unerheblich sind grundsätzlich mängel, die zu einer theoretischen minderung von weniger als 5% berechtigen würden. die minderung wäre dann also ausgeschlossen. deine undichten fenster dürften ein grenzfall sein; wird wohl vom ermessen des richters abhängen.
ich würd die finger davon lassen; zu hohes prozeßrisiko.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.