Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich weiß, daß zu diesem Thema schon mehrere Postings vorhanden sind, jedoch konnten diese mir nur bedingt weiter helfen.
Ich versuche es kurz: Im Oktober 2003 habe ich mit meiner Freundin ein Haus gemietet. Das Baujahr ist laut Angabe des Vermieters 1965 und der Zustand entsprechend. (Fenster zwar doppelt verglast sind aber noch die Ersten drin und es zieht ordentlich durch die Ritzen). Der Vermieter kündigte damals (mündlich) diverse Isolationsmaßnahmen an, bis hin zu neuen Fenstern - passiert ist nichts. Wir haben uns darüber aber nie massiv beschwert, da so auch keine Mieterhöhung zu befürchten war und die ist relativ im Rahmen. Nun soll das Haus verkauft werden. Mir ist klar, daß der neue Besitzer uns nicht so ohne weiteres auf die Straße setzen kann. Die Angaben zur Kündigungsfrist, die ich finden konnte sind aber widersprüchlich, was wohl auch mit der Mietreform zusammenhängt. Kann dazu jemand was konkret sagen.
Der Vermieter wohnt im Ausland. Wenn also Besichtigungen des Hauses anstehen, in wie weit ist Kooperation angesagt? Sicher müssen wir doch nicht an jedem Wochenende (oder so) potentielle Käufer durch unser Haus führen und in unsere Privatsphäre eindringen lassen?
Danke fürs lesen und evtl für Antworten
Gruß
Kai