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In meinem Mietvertrag ist der Kellerraum aufgeführt. Dieser ist ab und zu feucht (Grundwasser) so dass ich weder Bücher, Möbel noch Fahrräder (verrostet mit der Zeit) lagern kann. Habe ich ein Anspruch auf Mietminderung, da der Raum nicht genutzt werden kann?
Vielen Dank für eine fachkundige Antwort!
Gruß
Cordu!