Lala hat diese Frage gestellt
Vor kurzem bin ich in eine neue Wohnung gezogen. Darin befindet sich ein Einbauschrank aus dem Jahr 1994. Der Zustand war auch vor meinem Einzug nicht mehr gut und jetzt fallen mir, trotz vorsichtigem Umgang die Rolltüren heraus. Dadurch entstehen auch Macken im Boden usw. Ist der Einbauschrank damit "abgewohnt" sodass ich ihn einfach entfernen kann? Muss ich der Vermieterin Kosten erstatten?
Ich würde den Schrank selber ausbauen, sodass für die Vermieterin keine Kosten anfallen würden.