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don_kanalje hat diese Frage gestellt
Wie schon in der Überschrift vermerkt habe geht es um einige Fragen die sich angesammelt haben.

Es geht um folgene Situation:
Reihenhaus, 4 Etage, Altbau, Norddeutschland, Wohngemeinschaft mit 5 Mietern

1. Hausmeisterservice?
Vor zwei Wochen wurde dem Hausmeister sowie dem vom Vermieter empfohlenen Sanitär-Techniker bescheid gegeben, dass ein WC in der WG nicht mehr funktioniert. Dreimal waren die Techniker da. Repariert wurde nichts, sondern nur "durchgepumpt". Jeweils am selben Abend stand das Wasser trotzdem wieder im WC, Duschwanne und Waschbecken.
Uns wurde versprochen, dass in den nächsten Tagen die Firma ExXXXX unser Badezimmer auseinander nimmt und alle Mängel beseitigt. Es passierte bis heute nichts dergleichen.
Wie ist die Rechtslage?

2. Werden wir bei unserer Heizung bevormundet?
Von ca April bis Oktober funktionieren die Heizungen nicht. Man kann kein Handtuch etc mehr trocken. Das Badezimmer kühlt völlig aus!
Wie ist die Rechtslage?

3. Schimmel
Nachdem vor einiger Zeit die Lüftung ausgefallen ist, bildet sich im WC in den Ecken schwarzer Schimmel. Natürlich haben die Mieter es rechtzeitig versäumt dem Vermieter die defekte Lüftung zu melden.
Es handelt sich hierbei allerdings um das schon eben erwähnte defekte WC. Könnte man sowas in einem Abwasch renovieren lassen?
Wie ist die Rechtslage?


4. Lärmbelästigung
Ein älterer, Verwirter Mann bewohnt in dem Mehrfamilienhaus einen teil des Erdgeschosses. Fast Jede Nacht geht er raus und fängt an zu brüllen. Er tut niemandem was, aber es nevt schon gewaltig. Der arme Kerl hat wohl einfach nicht mehr alle Zeiger an der Uhr und tut den Mietern ja auch leid. Aber es geht einfach nicht! Der brüllt irgendwas russisches in den Himmel. Andauernd ist die Polizei da. Andauernd wird er von irgendwelchen anderen Nachbarn bedroht etc. Also birgt er wirklich Gefahrenpotenzial! Desweiteren starrt er den weiblichen Mitbewohnern des Hauses hinterher und brüllt dann auch durch den Hausflur...


5. Instandhaltungsintervalle?
In wie weit muss ein Vermieter diese Intervalle einhalten? Da in der WG garantiert in denletzten 6 Jahren nichts vom Vermieter verändert wurde.


Ist in diesen Fällen eine von den Mietern iniziierte Mietminderung "rechtens"?

0 Kommentare zu „Mietminderung gerechtfertig? (Klo, Heizung, Schimmel, Lärm?)”

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