smile30625 13.10.2009 16:27
Hallo,
falls das Bewohnen des Hauses aufgrund der Renovierung vorübergehend unmöglich/unzumutbar sein sollte, können Sie die Stellung einer Ersatzwohnung und die Bezahlung der Umzugskosten verlangen.
Eine vermieterseitige Kündigung wegen der Renovierung wäre unwirksam.
Viele Grüße
smile