Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

erstmal danke für euer intresse.

ich habe nun nach ca 5 jahren mein haus(baujahr 1800 ) gekündigt und bin schon ausgezogen: laut mietvertrag sind 3 räume bezugsfertuig zu hinterlassen. ich habe diese 3 räume komplett gestrichen und der vermieter sei auch damit zufrieden.

beim einzug 5/2000 wurden 2 neue teppiche verlegt. der eine hat starke abnutzungs /verschmutzungsspuren. am 15.5 diesen jahres ist der teppich 5 jahre alt. mein mietverhältniss läuft noch bis 31.5.05.
nun habe ich gehört das der teppich vom vermieter alle 5 jahre erneuert werden muss oder andernfalls eine mietminderung fällig sein soll.

wie ist das nun? muss der teppich sowieso raus und neu?

ein anderes zimmer habe ich unrenoviert übernommen und damals komplett neu gestrichen,inkl decke.
vor kurzem habe ich eine wand halb neu tapeziert (mit anderer tapete) und dann schnell wieder aufgehört da sich gezeigt hat das ich beruflich umziehen muss. das zimmer hat nun eine halbtapezierte wand.
der vermieter will nun das ich die wand /raum streiche obwohl er bereits damals vor 4 jahren gestrichen wurde und die halbe wand neu tapeziert wurde. ich soll die neue tapete entfernen.

wie verhält sich das?

noch was.

da das haus von 1750 ca ist...

es ist wasser hochgezogen. keine schimmelflecken wie man es von schlechtem lüften kennt sonder die wasserflecken kommen von unten nach oben und an der tür von aussen nach innen. ich bekomme nun vorgehalten das ich nuicht genug geheizt bzw gelüftet habe.

wie kann das sein? kennt sich jemand damit aus?


ich bitte eucgh dringend um eine antwort>/hilfe... ich weiß nichtmehr weiter.
weiss jemand was ein anwalt in solch einer angelegenheit kostet?


vielen dank


reiler
Stichwörter: auszug + machen + wichtig + wirklich + alles

0 Kommentare zu „wirklich wichtig: was muss ich alles beim auszug machen?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.