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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Vielleicht kann mir ja jemand bei meiner Problemlösung helfen

Ich habe ein behindertes Kind und bin dadurch auf einen Kinderfahrradanhänger angewiesen. Ein Auto habe ich nicht, ich muss also jeden Morgen damit los.

Nun ist es so: Zum Verlassen des Grundstückes komme ich nur über den Zugang (ist extra abgeflacht) raus, der zu den zum Vermieter gehörenden Garagen führt. Aus dem normalen Ausgang komme ich nicht raus, da der Winkel zu klein ist.

Seit kurzem benutzt aber der Garagenmieter den Platz davor als Stellplatz (das Auto parkt immer da, auch nachts). Jetzt komme ich da nicht mehr raus. Der Vermieter meinte nur lapidar:"Ich kann denen nicht verbieten vor der Garage zu stehen".

Ich sehe das ein bisschen anders. Klar, stellt man sich mal davor, aber doch nicht als Dauerparkplatz.

Kann mir jemand helfen?

Gruß Grübchen
Stichwörter: mietrechtgarage

2 Kommentare zu „Mietrecht/Garage”

Der_Mario Experte!

Der Vermieter meinte nur lapidar:"Ich kann denen nicht verbieten vor der Garage zu stehen".[/quote:bd618]Wenn der Zugang zum Grundstück des Vermieters gehört, kann er das sehr wohl. Schließlich wurde ja die Garage vermietet, und nicht der Platz davor...

Grübchen

So sehe ich das auch Mario. Ich kann ja mal den Vermieter fragen, ob die Plätze vor den Garagen als Stellplätze vermietet sind.

Bekomme ich dann ein nein zur Antwort, bestehe ich darauf, dass dem Garagenmieter mitgeteilt wird, dass die Plätze nicht als Stellplätze genutzt werden dürfen. <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Ich hätte sonst wirklich nichts dagegen, aber ich muss da raus. Anders geht´s nicht.

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