Der_Mario
Der Vermieter meinte nur lapidar:"Ich kann denen nicht verbieten vor der Garage zu stehen".[/quote:bd618]Wenn der Zugang zum Grundstück des Vermieters gehört, kann er das sehr wohl. Schließlich wurde ja die Garage vermietet, und nicht der Platz davor...
Grübchen
So sehe ich das auch Mario. Ich kann ja mal den Vermieter fragen, ob die Plätze vor den Garagen als Stellplätze vermietet sind.
Bekomme ich dann ein nein zur Antwort, bestehe ich darauf, dass dem Garagenmieter mitgeteilt wird, dass die Plätze nicht als Stellplätze genutzt werden dürfen. <!-- s --><!-- s -->
Ich hätte sonst wirklich nichts dagegen, aber ich muss da raus. Anders geht´s nicht.