tenant61
. da du dir die wohnung vor anmietung angesehen hast war dir bekannt oder hätte dir bekannt sein müssen, dass die wohnung mehrere außenwände hat. daher besteht nach meiner auffassung jetzt kein anspruch auf minderung.
hinsichtlich der fenster ist es nicht deine aufgabe, die rahmen in der laibung abzudichten. das ist sache des vermieters, der aber nur aktiv werden kann, wenn er informiert ist. aus diesem grund sehen gesetz und meist auch zusätzlich noch der vertrag die mängelanzeige vor. bitte einfach mal den vermieter um fachgerechte abhilfe.