C140263 hat diese Frage gestellt
In einem angebotenen Mietvertrag steht eine Klausel zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags bei Mietrückstand. Ändert die Zustimmung zu dieser Klausel das Recht auf Einspruch oder einer erheblichen Verzögerung? Der Mieter beabsichtigt nicht zu spät zu bezahlen, aber es kann ja mal vorkommen, bei Fehler in Überweisung oder im Urlaub. Diese Klausel würde ich gern ändern lassen oder ist sie eh unwirksam?
Klausel:
Mietrückstand bewirkt fristlose Kündigung.
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, das der Vermieter berechtigt ist bei Mietrückstand unverzüglich die Rückgabe des Zimmers zu verlangen - ohne jegliche Einsprüche.