...3) ... Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen...[/quote:bbdeb]
Gilt dies ebenso für Gewerberäume?
Klaus Becker
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Klaus Becker
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Klaus Becker
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Klaus Becker
Owei hier ist mir irgendwie Mist passiert.