Hallo, ich habe einen Laminat- oder Parkettboden (werde aus der wikipedia Beschreibung zu den Böden nicht ganz schlau) und dort in Folge von den Rollen meines Stuhls (leichte) Schäden. Ich wohne jetzt 2 Jahre in diesem Zimmer (WG).
Ich habe den Stuhl eben ganz normal benutzt, nicht übermäßig rumgerollt etc. Als die Schäden dann auf einmal so groß waren hab ich mir vor 6 Monaten so eine durchsichtige Kunststoffmatte gekauft um das ganze nicht zu verschlimmern. (kann man auf den Bildern erkennen, halte ich zur Seite während dem fotografieren)
Schäden gemeinsam auf einem Bild:
http://www.abload.de/img/img_2372phve.jpg
Und hier beide Stellen jeweils einzeln fotografiert:
http://www.abload.de/img/img_2373tikv.jpg
http://www.abload.de/img/img_2374ph1y.jpg
Jedenfalls habe ich meinen Mietvertrag zum 1.7 gekündigt und ziehe dann aus. Jetzt frage ich mich ob es da Probleme mit der Rückgabe der Kaution geben kann/wird.
Beim durchgucken von meinem Mietvertrag sind mir (nur) folgende Passagen aufgefallen die dazu passen könnten:
[SPOILER]
Die Mieter verpflichten sich, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Die Mieter haben ordnungsgemäße Reinigung der Mietsache und für ausreichend Lüftung und Heizung der überlassenen Räume zu sorgen.[/SPOILER]
[SPOILER]Die Mieter haften für Schden, die durch schuldhafte Verletzung der dem Mieter obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassenen Räume nur unzureichend gelüftet, beheizt oder gegen Frost geschützt werden. Die Mieter haften auch für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen.[/SPOILER]
[SPOILER]Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben. Dübeleinsätze zu beseitigen, Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen. Beschädigungen der Wände sind fachgerecht zu beseitigen. Beschätigungen der Mietsache, die der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, sind zu beseitigen.[/SPOILER]
Dem Vermieter hab ich bischer nix gemeldet, hab mir da nicht so die Gedanken drum gemacht. Jetzt hab ich aber Bammel bekommen wegen der Kaution und weil ja der Umzug ansteht.:m)
Ich hab das ganze meinem Vater gezeigt und er meinte das sollte keine Probleme geben da ich den Boden ganz normal benutzt habe, und die Schäden durch die mangelnde Qualität des Bodens kommen, und nicht durch Fehlbehandlung meinerseits.
Aber das ist eben nur die Meinung meines Vaters, muss ja nicht stimmen, deshalb hoffe ich das hier User sind die schon ähnliches erlebt haben.
Ich danke schonmal!
Grüße