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Modernisierung / Duldung
Der Mieter muss Modernisierungsarbeiten dulden und kann sie nicht gemäß § als unzumutbare Härte ablehnen, wenn mit diesen Maßnahmen nur der ortsübliche Wohnungsstandard hergestellt wird. (AG Berlin Mitte, Az. 20 C 11/04, aus: GE 2004, S. 1234)