Zipata hat diese Frage gestellt
kurz und bündig:
wir (GmbH) waren seit mehreren Jahren gewerblicher Untermieter eines Teils einer Lagerhalle.
Nun ist seit 17.07. diesen Jahres vor einem AG die Insolvenz des Hauptmieters (ebenfalls GmbH) eröffnet worden.
So nebenbei wurde einem unserer Angestellten von dem Prokuristen des Hauptmieters mitgeteilt, wir sollen bis Mitte Oktober aus der Halle raus.
Der Untermietvertrag besagt, dass Kündigungsfrist von einem Jahr besteht.
Nun meine Frage: ich habe gelesen, dass wir bei Insolvenz des Hauptmieters mit "drin" stecken, d.h., wenn der Vermieter kündigt o.ä., gilt gleiches für uns?!
wie lange sind dann die Kündigungsfristen?
welche Chancen gibt es, dass der Untermietvertrag erstmal für uns weiter gültig ist?
Leider haben wir bisher nichts schriftliches oder andere hilfreiche Informationen erhalten, aber mir erscheint die Auszugsfrist als zu kurz, selbst bei Insolvenz des Hauptmieters! Gerüchten zufolge will der Vermieter an jemand anderen im Ganzen neu vermieten, will aber noch nicht nachfragen, um keine schlafenden Hunde zu wecken!
Schnelle Antwort wäre ganz super, kann erstmal schlecht schlafen!!
danke