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Zipata hat diese Frage gestellt

kurz und bündig:

wir (GmbH) waren seit mehreren Jahren gewerblicher Untermieter eines Teils einer Lagerhalle.
Nun ist seit 17.07. diesen Jahres vor einem AG die Insolvenz des Hauptmieters (ebenfalls GmbH) eröffnet worden.
So nebenbei wurde einem unserer Angestellten von dem Prokuristen des Hauptmieters mitgeteilt, wir sollen bis Mitte Oktober aus der Halle raus.
Der Untermietvertrag besagt, dass Kündigungsfrist von einem Jahr besteht.
Nun meine Frage: ich habe gelesen, dass wir bei Insolvenz des Hauptmieters mit "drin" stecken, d.h., wenn der Vermieter kündigt o.ä., gilt gleiches für uns?!
wie lange sind dann die Kündigungsfristen?
welche Chancen gibt es, dass der Untermietvertrag erstmal für uns weiter gültig ist?
Leider haben wir bisher nichts schriftliches oder andere hilfreiche Informationen erhalten, aber mir erscheint die Auszugsfrist als zu kurz, selbst bei Insolvenz des Hauptmieters! Gerüchten zufolge will der Vermieter an jemand anderen im Ganzen neu vermieten, will aber noch nicht nachfragen, um keine schlafenden Hunde zu wecken!
Schnelle Antwort wäre ganz super, kann erstmal schlecht schlafen!!
danke

2 Kommentare zu „ Insolvenz des Hauptmieters bei Gewerbemietverträgen”

Zipata 12.08.2009 16:50

Insolvenz Hauptmieter, Kündigungsfrist Untervermietvertrag für Gewerberäume

smile30625 Experte! 21.08.2009 11:47

Hallo,

das Schicksal des Untermietvertrages ist vom Hauptmietvertrag abhängig. Wenn letzterer wirksam beendet wurde, muss der Untermieter das Objekt räumen, § 546 Abs.2 BGB. Ihre Ansprüche aus dem Untermietvertrag können Sie dem Vermieter nicht entggehalten. Eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Hauptmieter dürften wegen der Insolvenz nicht durchsetzbar sein.

Viele Grüße
smile

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