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Das geht wohl schon mit rechten Dingen zu. Wenn im Mietvertrag Schönheitsreparaturen vereinbart waren und diese, je nach Länge der Wohndauer, nicht ausgeführt wurden, so muß renoviert werden. Als Erbe und auch als Mitbewohner treten Sie dann in den Mietvertrag ein. Schauen Sie was dort drin steht. Die Kündigungsfrist müssen Sie auch einhalten. Mieten Sie erst eine neue Wohnung ab 1.09., damit Sie nicht doppelt Miete zahlen müssen.