Der_Mario
Nach Ende des Abrechnungszeitraums hat er ein Jahr Zeit für die Nebenkostnabrechnung.
Berni911
Nach Ende des Abrechnungszeitraums hat er ein Jahr Zeit für die Nebenkostnabrechnung.[/quote:88b77]
und das heisst ja !
BK-Mann
Hallo
der neue Vermieter verzichtet nicht. Er hat wahrscheinlich nicht die nötigen Unterlagen des alten Eigentümers erhalten, um eine vernünftige Abrechnung zu erstellen. Grundsätzlich muss jedoch über das ganze Abrechnungsjahr abgerechnet werden, und eigentlich ist diese BK-Abrechnung formell falsch und nicht gültig.
Gruß
BK-Mann