fin
46 EU haben Sie nur noch zu bekommen? Wozu dann die Aufregung?
Warum haben Sie denn die Müllgebühren bei der Abnahme bezahlt? Bar bezahlt?? So etwas überweist man, damit man darüber einen Beleg hat. Und auch erst nachdem man eine Abrechung bekommen hat.
So lange Abrechnungen noch nicht erstellt werden können, kann die Vermieterin die Kaution oder einen Kautionsteilbetrag noch einbehalten.
*Jana*
ich kann ihre Aufregung nun nicht verstehen. Ob ich nun nur noch 46 € zu bekommen habe oder weniger ...... sorry, aber das ist mein Geld!!!