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Nachmieter
Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages, daß ein bestimmter, vom Vermieter akzeptierter Nachmiter, in den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen eintreten kann, wird der Mieter von seinen Vertragspflichten befreit, wenn der Vermieter anschließend den Vertragsschluß mit dem Nachmieter durch Absprache widriger Vertragsbedingungen vereitelt.
OLG Koblenz, Urteil vom 27.09.2001, AZ 5 U 467/01, ZMR 2002, S. 344