fin
In 2006 können keine Nachforderungen mehr für 2004 geltend gemacht werden. Das hätte Ihrem Vermieter früher einfallen müssen.
Rano
Es stimmt schon, dass diese 'Nebenkostenabrechnung' nicht mehr bezahlt werden muss.
Wenn jedoch die damals als "Miete für Hobbyraum" gedachten Zahlungen nicht hierfür, sondern als Betriebskostenvorauszahlung verrechnet worden sind und sie das -wie offensichtlich- durchschaut haben, dann hat der VM offensichtlich noch eine Mietforderung aus 2004. Eben für diesen Hobbyraum.
M.E. kann er diese dann noch verlangen.
Grundsätzlich stehe ich auf dem Standpunkt, dass man willens sein sollte, für eine Leistung, die man erhalten hat, auch geradezustehen. Wie beschrieben können sie sich aus der Betriebskostenforderungen '04 herauswinden, aus einer Mietforderung eher nicht.
Sie müssen selbst entscheiden, ob sie dem VM das Geld vorenthalten wollen oder nicht.
Da jedoch eine separate Mietzahlung für den Hobbyraum erfolgt, kann ich mir gut vorstellen, dass dieser auch separat angemietet ist. Diese Anmietung könnte der VM dann kurzfristig kündigen.
So hätten Sie dann zwar noch die 600€, aber eben keinen Hobbyraum mehr.