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Hallo,
beim Lesen des §573 (s.u.) ist mir die Frage gekommen, wer alles zu "Angehörigen eines Haushalts[/b:b98b1]" gehört?! Zählt auch ein WG-Mitbewohner[/b:b98b1] dazu, mit dem der Untervermieter seit einem Jahr gemeinsam in einem Zimmer wohnt und mit dem auch gemeinsam die Haushaltsmittel genutzt werden?
Vielen Dank für Antworten!
Simon T.
§
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts[/b:b98b1] benötigt oder