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Hallo,
angenommen jemand erfährt Mitte September das er aufgrund seines Studiums einen Wohnungswechsel von München nach Berlin vornehmen muss (Semesterbeginn in Berlin: 17.10.05). Nach einer ordentlichen Kündigung zum 31.01.06 schlägt der Mieter der Hausverwaltung einen Nachmieter zum 01.11.05 vor. Dieser wird aber von der Hausverwaltung abgelehnt. Muss die Hausverwaltung den Nachmieter akzeptieren? Oder muss im schlimmsten Falle die Miete für eine leerstehende Wohnung bis zum 31.01.06 zahlen?