forsetis 24.03.2012 19:45
Das Recht zur Nachmieterstellung hätten Sie nur, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Damit erübrigen sich weitere Fragen und Antworten.
EuleSK 24.03.2012 19:56
Nein steht es nicht. Aber sie hat es mündlich zu mir am Telefon und in Beisein meines Freundes gesagt. Zählt mündlich nicht?
Berthelstal 24.03.2012 22:05
Selbst wenn Ihnen die Nachmietergestellung erlaubt worden ist, bedeutet das keineswegs, dass sie einen solchen auch akzeptieren muß.
EuleSK 24.03.2012 22:12
Aber es muss doch einfach nur ein Mieter sein, der passend ist, sprich Miete zahlen kann und zur Wohnung passt. Habe z.B eine Mutter die für ihre Beiden Töchter eine Bürgschaft machen möchte.
Berthelstal 25.03.2012 07:43
Zum letzten Mal:
Vermieter ist der Vermieter und nur dieser kann einen Nachmieter akzeptieren oder nicht !!!