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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
...aber wie und wann?

ich weiß, es ist leider nicht gesetzlich festgesetzt, wann die Kaution zurück gezahlt werden muss. Gibt es da trotzdem Urteile, auf die man sich berufen kann?
Konkret: Unsere Vermieterin will die Kaution erst nach der NK-Jahresabrechung zurück erstatten (die ist erst im 02/06 oder 03/06 - wir sind Ende 07/05 ausgezogen!).
Muss Sie nicht einen Teil vorher zurück zahlen und nur die Höhe der zu erwartenden NK-Nachzahlung kann sie zunächst behalten? Nach der letzten NK-Jahresabrechung mussten wir nur 10,- € nachzahlen und nun will Sie die gesamte Kaution solange einbehalten? Das kann doch nicht rechtens sein, oder?
Stichwörter: rückzahlung + verlangen + kaution

2 Kommentare zu „Rückzahlung Kaution verlangen”

Susanne Experte!

Muss Sie nicht einen Teil vorher zurück zahlen und nur die Höhe der zu erwartenden NK-Nachzahlung kann sie zunächst behalten? Nach der letzten NK-Jahresabrechung mussten wir nur 10,- € nachzahlen und nun will Sie die gesamte Kaution solange einbehalten? Das kann doch nicht rechtens sein, oder? <!-- s:? --><!-- s:? -->

Genauso ist es! Ggf. mal nach Urteilen googeln.

Gast Experte!

Wieder so eine unqualifizierte Antwort !

Googeln kann man sofort , ohne auf Ihre " idiotischen + sehr hilfreichen
Antworten " zu warten !!! ???

Welche " Daseinsberechtigung bzw. Qualifikation " besitzen Sie eigentlich
um Hilfe- bzw. Rat- Suchende in diesem Forum überwiegend ab-zu-
qualifizieren ????? !!!!

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