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Giesbert hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich wohne in einer 4er WG, in der alle 4 Bewohner Hauptmieter sind. Es gibt keine Klausel im Vertrag, die einen Mieterwechsel bzw. das Ausscheiden eines einzelnen Mieters regelt. Es gibt lediglich die Klausel, dass jeder Mieterwechsel pauschal mit 150€ von der Hausverwaltung berechnet wird.

Es ergibt sich nun folgendes:
Ein Mieter möchte ausziehen, er hat einen Nachmieter gestellt, der auch von der Hausverwaltung akzeptiert wurde. Allerdings wird der neue Mieter in der Ergänzung zum bestehenden Mietvertrag als "zusätzlicher Mieter" bezeichnet, der in den Vertrag aufgenommen wird. Von einer Entlassung des bisherigen Mieters steht dort nichts. Die Ergänzung ist von den 3 verbleibenden Mietern und dem neuen Mieter zu unterschreiben.

Meine Frage ist nun, ob der ausziehende Mieter automatisch durch Eintreten eines neuen Mieters aus dem Vertrag ausscheidet.

Insbesondere in Anbetracht dessen, dass zum 1.1. ein weiterer Mieterwechsel stattfinden wird (ebenfalls von der Hausverwaltung akzeptiert), frage ich mich, ob es rechtlich möglich ist, die alten Mieter NICHT aus dem Vertrag zu entlassen. Das würde dazu führen, dass für eine 4 Zimmer-Wohnung 6 Mieter vorhanden wären bzw. bei weiteren Wechseln möglicherweise irgendwann 10 oder mehr.

Danke für euren Rat
Stichwörter: nachmieter + wg

3 Kommentare zu „Nachmieter Vertragsentlassung”

Susanne Experte! 15.11.2008 13:10

Rechtslage ist folgende: Eine Kündigung kann nur durch alle Hauptmieter geschehen, alles andere Bedarf der Zustimmung aller Vertragspartner. Ich würde dringend darauf bestehen, dass den ausscheidenden Mietern schriftlich die Vertragsentlassung bestätigt wird, da sie ansonsten Mieter bleiben (da es ja keine schriftliche Kündigung gibt) und gesamtschuldnerisch als Hauptmieter weiter haften. Dazu muss man wissen, dass man als Mieter eines Mietvertrages nicht zwingend auch dort wohnen muss. Der VM wäre also durch weitere Hauptmieter besser abgesichert. Deine Schlussfolgerung ist also durchaus richtig.

Giesbert 17.11.2008 12:10

Vielen Dank für die Antwort.

Giesbert 20.11.2008 19:26

Hallo noch mal
Eine Frage hätte ich noch: Angenommen die Hausverwaltung würde sich weigern, einen ausziehenden Mieter aus dem Vertrag zu entlassen, es wären aber durch vorangegangene Mieterwechsel schon 8 Mieter im Vertrag (für eine 4 Zimmer Wohnung), gäbe es irgendein rechtliches Mittel die Entlassung aus dem Vertrag zu erzwingen? Und wie ist es, wenn plötzlich ein ausgezogener Mieter wieder einziehen will? Jeder wäre schließlich dazu berechtigt, in der Wohnung zu wohnen, solange er nicht aus dem Vertrag entlassen wurde.

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