Susanne 15.11.2008 13:10
Rechtslage ist folgende: Eine Kündigung kann nur durch alle Hauptmieter geschehen, alles andere Bedarf der Zustimmung aller Vertragspartner. Ich würde dringend darauf bestehen, dass den ausscheidenden Mietern schriftlich die Vertragsentlassung bestätigt wird, da sie ansonsten Mieter bleiben (da es ja keine schriftliche Kündigung gibt) und gesamtschuldnerisch als Hauptmieter weiter haften. Dazu muss man wissen, dass man als Mieter eines Mietvertrages nicht zwingend auch dort wohnen muss. Der VM wäre also durch weitere Hauptmieter besser abgesichert. Deine Schlussfolgerung ist also durchaus richtig.
Giesbert 17.11.2008 12:10
Vielen Dank für die Antwort.
Giesbert 20.11.2008 19:26
Hallo noch mal
Eine Frage hätte ich noch: Angenommen die Hausverwaltung würde sich weigern, einen ausziehenden Mieter aus dem Vertrag zu entlassen, es wären aber durch vorangegangene Mieterwechsel schon 8 Mieter im Vertrag (für eine 4 Zimmer Wohnung), gäbe es irgendein rechtliches Mittel die Entlassung aus dem Vertrag zu erzwingen? Und wie ist es, wenn plötzlich ein ausgezogener Mieter wieder einziehen will? Jeder wäre schließlich dazu berechtigt, in der Wohnung zu wohnen, solange er nicht aus dem Vertrag entlassen wurde.