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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgender Fall:

Ein Mieter A hat seine Mietwohnung zum Ende der dreimonatiger Kündigungsfrist fristgerecht gekündigt, zieht jedoch schon zu Beginn des Kündigungszeitraums (also 3 Monate vor Ende des Mietvertrages) aus.
A überlässt seinem Vermieter Y einen der Wohnungsschlüssel, da Y schon einen potenziellen Nachmieter hat, dem er die Wohnung gerne zeigen möchte. Y fährt anschließend für einen Monat in den Urlaub und ist somit für A nicht erreichbar.

Y überlässt Nachmieter Q den Schlüssel zum Schauen was renoviert werden muss - ohne dass dies mit A abgesprochen gewesen wäre.

Gegen Ende des ersten Monats nach dem Auszug entdeckt Mieter A durch Zufall, dass in der Wohnung bereits Renovierungsarbeiten durch den Nachmieter Q stattgefunden haben. Dabei wurden Teppiche und Vorhänge, die A nicht mehr benötigte aber auf Wunsch von Vermieter Y in der Wohnung belassen hat, ohne Rückfrage von Nachmieter Q entfernt. Ferner wurden neue Teppiche verlegt und sämtliche Räume neu gestrichen, die sich ursprünglich in der Wohnung befindende Spüle wurde entfernt.

Mieter A beruft sich nun auf § 537,2 BGB , kündigt fristlos und stellt die Mietzahlung für den zweiten Monat sofort ein, fordert außerdem die Mietzahlung für den ersten Monat zurück, da er die Wohnung ja nicht mehr hätte nutzen können. Gleichzeitig gibt er auch die restlichen Wohnungsschlüssel ab. Dies erfolgt, da Vermieter Y noch im Urlaub ist, schriftlich.

Vermieter Y, aus dem Urlaub zurück, ist bereit Mieter A die Hälfte der Mietzahlung für den zweiten Monat zu erlassen, da die Wohnung zu Beginn des dritten Monats vermietet wird. Eine Rückzahlung der Miete für den ersten Monat will er nicht leisten, da die Wohnung laut Aussage von Nachmieter Q, nur am Wochenende von ihm zur Renovierung betreten wurde, da er berufstätig sei.

Mieter A hatte bei seinem Besuch unter der Woche jedoch den Eindruck, dass die Arbeiten von Profis ausgeführt wurden, außerdem standen Flaschen und Putzmaterial in der Wohnung.

Wer ist nun im Recht? Muss Mieter A den ersten Monat voll und den zweiten zur Hälfte bezahlen oder muss Vermieter Y die Miete zurück erstatten?

0 Kommentare zu „Mietzahlung trotz Renovierungsarbeiten durch Nachmieter?”

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