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LisaH. hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen
Ich wohne seit 10 Jahren in einer Mietswohnung. Mein Vermieter hat in den vergangenen 10 Jahren einige umlagefähige Kosten, die auch im Mietvertrag einzeln aufgeführt sind nicht abgerechnet (Grundsteuer. Wassergrundgebühr, Versicherungen,...). Kann mein Vermieter diese Kosten plötzlich (evtl. nach Vorankündigung) in den Betriebskosten abrechnen? Als Grund gibt er die Preissteigerung an. Oder greift hier das Gewohnheitsrecht?
Wer hat Erfahrung damit?

0 Kommentare zu „"neue" Betriebskosten abrechnen”

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