Gast
Hallo babs,
also meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist das nicht brechtigt.
Aber mal Klartext: Die Kaution ist ja gerade dazu da, damit ausstehende Beträge verrechnet werden können, höchstens wenn diue Vorauszahlung eh zu niedrig war. Dafür hat der Vermieter im Durchschnitt drei Monate Zeitz. Hast du überhaupt eine ordentliche Abrechnung? Darauf hast du nämich Anspruch. Ordentlich ist eine Abrechnung, wenn mindestens folgendes drinsteht (und leicht gefunden werden kann):
- Abrechnungszeitraum (meist das Kalenderjahr)
- Gesamtbetrag (in Euro und Cent)
- Umrechnungsschlüssel (verbrauchs-abhängig und - unabhängig, Personen oder m^2)
- Betrag für deine Wohnung (in Euro und Cent)
Dann hast du einen Monat Zeit zum Prüfen. Wenn dier was unklar ist, und davon gehe ich aus, erstmal die Belege anfordern (für ca. 25Cent/Kopie, und bloß nicht vor Ort Einsicht nehmen, das ist bei mir mal in Psychoterror durch den Verwalter ausgeartet!). Solange nicht alles glasklar ist, brauchst du nix zahlen. Und wenn die Kaution von jemand veruntreut wurde, ist das nicht dein Bier, der Eigentümer muß es rausgeben und selber sehen wie ers wiederkriegt!
Im übrigen: wie siehts denn mit der Abrechnung für 2004 aus, wenn jetzt schon die ganze Kaution verbraten ist?
<sarkasmus> Kreative Buchführung und "Punktlandungen" sind bei solchen Schlußabrechnungen ein beliebtes Mittel, den ehemaligen Mietern noch etwas mehr Geld rauszuleiern, ohne sich viel Mühe zu machen. </sarkasmus>
Auf in den Kampf gegen solche Verbr*****!
Jürgen,
gebeutelter Mieter