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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Habe ein etwas kompliziertes Problem und fange am besten mal vorne an:
Wir sind im Januar 2005 aus der Mietwohnung ausgezogen und ins Eigenheim eingezogen.
Bis dato haben wir nichts mehr vom Vermieter gehört und nun nach über einem Jahr den alten Mietvertrag samt Abnahmeprotokoll etc. weggeworfen (was wohl noch zum Problem wird...).
Beim Auzug verlangte der Vermieter (Privatvernieter) kein Abnahmeprotokoll, ich bestand jedoch darauf und liess mir auch die Zählerstände des Stromzählers, der Heizungen etc. unterschreiben.
Ich gab dem Vermieter auch eine Durchschrift davon, die er aber nicht haben wollte.
Nun denn, unser Protokoll haben wir ja vor kurzem entsorgt....

HEUTE -mitte April 2006- kam dann eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.09.2004 bis 31.08.2005 bzw. in unserem Fall durch den Auszug vom 01.09.2005 bis 31.01.2005.
Das Abrechnungsdatum der Firma ist der 10.03.2006, uns wurde die Abrechnung heute zugestellt (per Einschreiben).

Wie habe ich nun die Verjährungsfrist aus §556 (3) BGB zu verstehen? Dort ist von 12 Monaten die Rede und dass der Vermieter nicht zu Teilabrechnungen verpflichtet ist.

Zählen die 12 mon nun ab dem 31.01.2005, dem Tag an dem UNSER Abrechnungszeitraum endete durch Auszug (somit wären wir aus dem Schneider), oder ab dem Ende des Abrechnungszeitraums der gesamten Abrechnung oder ab Erstellung der Abrechnung??

Was mich erst wütend macht an der Sache ist, dass wir IMMER Rückzahlungen bekamen, in 2004 erstmal 27 Euro nachzahlen mussten nun nun eine Nachzahlung von 315 Euro gefordert wird, die jedoch basiert auf den mega Verbrauchsdaten unseres Nachmieters.
Nun kommt mämlich unser bereits weggeworfenes Protokoll wieder ins Spiel. Ich weiss noch ganz genau, dass wir im Gäste-WC, im Schlafzimmer und im Flur oben jeweils 0 (NULL) Einheiten auf den Heizungen hatten, im Wohnzimmer um 1200-1500. Zugrundegelegt wurde aber ein Verbrauch von rd. 1000 Einheiten in Gäste-WC und Flur und fast 4000 im Wohnzimmer, die anderen Räume weiss ich nicht mehr aus dem Kopf.
Nun wurden diese Ablesedaten einfach auf den Nachmieter und uns aufgeteilt,. so dass wir also die enormen Kosten des Nachmieters mittragen sollen. Das kann doch nicht richtig sein....?

Okay, unser Protokoll ist nun nicht mehr vorhanden, ich kann nichts mehr beweisen, aber steht auch der Vermieter in der Beweispflicht? Kann/darf er so einfach den Verbrauch des Nachmieters mit auf uns umlegen?

Und das Ganze dann 1 Jahr und 3 Monate nachdem wir dort ausgezogen sind???


Wäre sehr dankbar, wenn sich da jemand die Mühe macht zu antworten!
DANKE!
Frl. Lotte

0 Kommentare zu „Verjährung von Ansprüchen des Vermieters (Nebenkosten)”

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