waldgeist hat diese Frage gestellt
Unser Vermieter, der im selben Haus lebt, rechnet unser Warmwasser bislang nach Verbrauch ab.
Dazu gibt es eine zentrale Warmwasseruhr, die den Gesamtverbrauch berechnet, und eine spezielle für unsere Wohnung. Er zahlt dann die Differenz.
Nun wurde bei uns dieses Jahr ein Zählerstand abgelesen, der deutlich niedriger liegt als in den Jahren zuvor. Weil dem Vermieter dieser Wert nicht stimmig erschien, hat er kurzerhand den Maximalwert der bisherigen Jahre als Schätzwert ansetzen lassen.
Wir boten statt dessen an, den Mittelwert zu berechnen und den (vielleicht defekten) Zähler austauschen zu lassen.
Der Vermieter möchte sich aber nicht darauf einlassen. Statt dessen möchte er einseitig den Verteilerschlüssel komplett ändern: Er möchte unseren Wasserzähler komplett abschaffen und dann nach Personengröße abrechnen. Für uns wäre das nachteilig, da wir 5 Personen sind und er nur 1.
Im *Mietvertrag* ist ein Verteilerschlüssel angegeben, der 60% nach Verbrauch und 40% nach *Wohnfläche* (nicht nach Personen) vorsieht. Das wurde zwar beim Warmwasser gar nicht so gemacht (statt dessen 100% nach Verbrauch), für uns war das aber auch kein Problem.
Die Änderung auf eine Abrechnung nach Personenzahl wäre hingegen eine deutliche Erhöhung.
Zusätzlich steht im Mietvertrag die Passage:
"Der Vermieter kann durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten Verursachung Rechnung trägt."
Nun fragen wir uns, ob das eine beliebige einseitige Änderung ermöglicht, oder ob diese Änderung nur in begründeten Fällen erlaubt ist? In Ratgebern lese ich immer, dass ein Wechsel vom Umlagemodell auf ein Verbrauchsmodell möglich ist, ich lese jedoch keine Hinweise für die umgekehrte Richtung.
Danke für eine Antwort.