Berthelstal 12.05.2010 10:31
Grundsätzlich sind die vereinbarten Nebenkosten für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses zu zahlen. Insofern ist die Berechnung richtig.
Wenn Sie abweichend mit dem Vermieter etwas Anderes vereinbart haben, so ist dem nichts entgegenzusetzen. Wenn Sie das Schwarz auf Weiss besitzen, können Sie das um das Vereinbarte kürzen.
Ansonsten ist alles andere Schall und Rauch und war weiter nichts als eine Absicht.
Balkonexperte 16.05.2010 09:32
Wenn Sie 3 Monate nicht mehr in der Wohnung lebten, war der Verbrauch ja so minimal, dass er kaum messbar war (das Thermostat hat nur verhindert, dass die Heizkörper einfrieren).
Die anderen Kosten, Grundkosten der Heizung, Versicherungen, Grundsteuer etc., laufen jedoch weiter, egal ob die Wohnung bewohnt ist, oder nicht.