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Thomi-M hat diese Frage gestellt
Ein Hallo in die Runde,

ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009 bekommen. Soweit so gut. Jedoch halte ich diese für Überzogen. Ich habe zum 31.1.2009 meine Wohnung gekündigt und bin auch an diesem Datum ausgezogen. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, d.h. ich habe die Miete weiter bis April bezahlt. Mit meinem Mieter habe ich mich mündlich darauf geeinigt, nur die Kaltmiete für Februar - April zu bezahlen, was ich getan habe. Nun habe ich die Endabrechung bekommen und soll Heizung für 120 Tage bezahlne, obwohl ich ja gar nicht mehr geheizt habe. Für Januar kann ich das akzeptieren, aber für Februar - April? Was meint Ihr? Kann ich die Rechnung um 90 Tage kürzen? Gibt es rechtliche Grundlagen dafür?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas

2 Kommentare zu „Nebenkosten für nichtbewohnte Wohnung nach Kündigung”

Berthelstal Experte! 12.05.2010 10:31

Grundsätzlich sind die vereinbarten Nebenkosten für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses zu zahlen. Insofern ist die Berechnung richtig.
Wenn Sie abweichend mit dem Vermieter etwas Anderes vereinbart haben, so ist dem nichts entgegenzusetzen. Wenn Sie das Schwarz auf Weiss besitzen, können Sie das um das Vereinbarte kürzen.
Ansonsten ist alles andere Schall und Rauch und war weiter nichts als eine Absicht.

Balkonexperte Experte! 16.05.2010 09:32

Wenn Sie 3 Monate nicht mehr in der Wohnung lebten, war der Verbrauch ja so minimal, dass er kaum messbar war (das Thermostat hat nur verhindert, dass die Heizkörper einfrieren).

Die anderen Kosten, Grundkosten der Heizung, Versicherungen, Grundsteuer etc., laufen jedoch weiter, egal ob die Wohnung bewohnt ist, oder nicht.

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