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Balkon - Instandsetzung
Dem auf Wiederherstellung des Balkons gerichteten Instandsetzungsanspruch des Mieters kann der Vermieter nicht entgegenhalten, daß der erforderliche Aufwand die „Opfergrenze“ überschreite, wenn kein krasses Mißverhältnis zwischen dem Instandsetzungsaufwand, dem Nutzen der Instandsetzung für den Mieter sowie dem Wert des Mietobjektes einerseits und den zu erzielenden Mieteinnahmen andererseits besteht. (AG Hamburg Urteil vom 3.4.1996 - 40b C 2532/94) (LG Harnburg Urteil vom 29 11.1996 - 311 S 119/96)