forsetis 11.11.2012 18:35
Frage: WER HAT RECHT ?? Ich als Vermieter oder der ehemalige Mieter??
Antwort: Sie haben natürlich Recht! Die Zahlung von Miete und Betriebskosten endet erst mit dem Ende des Mietvertrages. D.h., dass sämtliche Betriebskosten, das Haus betreffend, für den Mieter weiterlaufen. Auch während des Urlaubs gab es ja keine Gutschrift bei den Nebenkosten.