DieNetty
Hallo, ich hoffe uns kann jemand helfen. mein lebenspartner udn ich wollen zusammen ziehen. Meine kündigung hat funktioniert. Bei meinem lebenspartner hat innerhalb von einerm Monat der vermieter 2 mal gewechselt und mehr als namen udn Kontonummer hat mein freund nicht von ihm. Auch über telefonbuch konnten wir ihn nicht ausfindig machen. Der Vorvermieter darf uns keine daten geben.
Nun wollen wir aber schnellst möglich umziehen.
In der Wohnung meines freundes hat keiner von usn mehr wirklich gewohnt seit 3 jahren, weil es unmöglich ist normal da zu leben. es gibt einen Hausdrachen der schon oft leute aus dem haus geekelt hat udn alle mieter tyrannisiert. bei Beschwerden beim früheren vermieter ist nie was passiert außer dass man eine andere Wohnung angeboten bekommen hat.
Aus dem grund waren wir die 3 jahre eher in meiner wohnung aber Miete haben wir für die andere wohnung gezahlöt.
Wie kann mein freund jetzt ausziehen? Seit einem monat suchen wir den vermieter ohne Erfolg.
Er ist türkischer Staatsbürger und deshalb standen wohl auch 3 leute mit selben Familiennamen im Telefonbuch. Leider ist es keiner von ihnen.
Gibt es eine Möglichkeit die fristlose Kündigung durchzuführen, sodass wir wie geplant den Mietvertrag für die neue Wohnung ab 1.5. einzugehen?
Wir haben ja versucht ordentlich zu kündigen jedoch nur mit einmonatiger Kündigungsfrist wegen oben genannter Zustände.
Wenn wir den umzug jetzt vollziehen was kann passieren? Können wir den Schlüssel einem nachbarn geben, und der dann den Schlüssel dem vermieter gibt, wenn er sich mal meldet?
Bitte um dringende hilfe.
Danke
Netty
fin
@ netty:Ihr Freund muss fristgerecht kündigen und zwar so wie es im Mietvertrag vereinbart ist, i.d.R. hat er eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Für eine fristlose Kündigung besteht kein Grund. Ein "Hausdrachen" im Haus ist kein Grund für eine fristlose Kündigung Ihrerseits oder eine eigenmächtige Änderung der Kündigungsfristen durch den Mieter.
Über Einwohnermeldeamt oder Anwalt können Sie die Anschrift des neuen Vermieters erfahren. Ihr alter Vermieter ist aber auch verpflichtet Ihnen die Anschrift des neuen Vermieters zu nennen, denn darauf haben Sie ein Anrecht. Notfalls kann dies eingeklagt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich eine Kündigung an den alten Vermieter schreiben mit Hinweis, dass Ihnen die Anschrift des neuen Vermieters noch nicht bekannt sei. Dann aber auch an den neuen Vermieter die Kündigung (per Einschreiben) zusenden.
Sie können nicht einfach Wohnungsschlüssel bei Nachbarn abgeben. Eine geräumte Wohnung sollte ordnungsgemäßt übergeben werden. Mit der Schlüsselübergabe ändert man ein Besitzrecht. Würden Sie diese einfach Nachbarn übergeben, so fällt der Besitz der Wohnung in deren Hände. Und das könnte rechtlich problematisch für Sie werden. Also bitte um die Adresse des Vermieters bemühen!
Honnix
was hat das in meinem Thread zu suchen?!
Löscht das bitte raus, sonst muß ich Meldung an Admin machen!
mfg