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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Warmwasserversorgung (mangelhaft)

Wenn die Warmwasserversorgung nicht funktioniert und das Wasser erst nach längerer Auslaufzeit warm wird und sich des öfteren leicht rostig verfärbt, ist eine Mietminderung von 10 % gerechtfertigt.

Kreisgericht Görlitz, Urteil vom 29.12.1992 - 7 C 372/92.

Minderung 10 %

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