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Warmwasserversorgung (mangelhaft)
Wenn die Warmwasserversorgung nicht funktioniert und das Wasser erst nach längerer Auslaufzeit warm wird und sich des öfteren leicht rostig verfärbt, ist eine Mietminderung von 10 % gerechtfertigt.
Kreisgericht Görlitz, Urteil vom 29.12.1992 - 7 C 372/92.
Minderung 10 %