Berthelstal 23.09.2010 09:10
Wenn der Abrechnungszeitraum am 31.12. 2009 endete, müssen Sie sich noch bis Ende Dezember 2010 gedulden.
Eine Rückzahlung zuviel geleisteter Nebenkosten hat dabei u m g e h e n d zu erfolgen.
Eine Anhebung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung kann nur angemessen erfolgen und ist zu begründen.
Wenn Sie in der Regel eine Rückzahlung bekommen, besteht kein Anlaß die monatliche Zahlung nach oben zu korrigieren.
sushu 25.09.2010 14:05
herzlichen dank
die nebenkostenvorauszahlungen sind aber eben in detzen 3 jahren immer höher gewesen als die tatsächlichen NK.
nicht er korrigiert nach oben sondern ich möchte nach unten korrigieren. er hat das im vorjahr abgelehnt mit der begründung er habe anspruch auf einen "risikoaufschlag"
gibt es das und was wäre angemessen?
herzlichen dank