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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, alle zusammen!

Meinen ersten Beitrag möchte ich mit einem Kompliment beginnen!
Ein schönes, kompetentes und übersichtliches Forum habt Ihr hier auf die Beine gestellt! Respekt!

Ok, zur Sache:

Ich erhielt vor 4 Tagen einen Mahnbescheid, der von meiner ehemaligen Wohnungsgesellschaft gegen mich beantragt wurde.
Als Hauptforderung stehen da Mietneben- und auch Renovierungskosten gem. Abrechnung vom 10.01.04 bezogen auf den Zeiraum 01.01.03 bis 31.07.03

Ich habe am Ende dieses Mietverhältnisses, das war der 31.07.03, noch einen Rechtstreit vor dem Landgricht Köln.
Es ging natürlich um viel zu hohe und falsch berechnete Nebenkosten, aus den Jahren davor und um die abschliessenden Renovierungskosten.
Der Vertreter der Wohn-Gesellschft war der Meinung, ich müsse die Wohnung, die vor 40 Jahren gebaut wurde komplett sanieren. Der Putz an Decken und Wänden war marode, die Böden waren alt und ich sollte im Endeffekt Neben- und Renovierungskosten von ca.3000 € zehlen.
Mit Hilfe einer vom Mieterverein beauftragten Anwältin wurden mir in 2.Instanz vor dem OLG Köln nur anteilige Kosten von ca.350 € auferlegt, was wohl ganz klar zeigt, wie unverschämt diese Gesellschaft vorgeht.
Natürlich habe ich diese Kosten beglichen!

Was den aktuellen Mahnbescheid betrifft, muss ich noch sagen, das diese "Vermieter" es auch in der Vergangenheit vorgezogen haben direkt solche Bescheide zu verschicken, anstatt den üblichen Weg, über Rechnung, Zahl.erinnerung, Mahnung, ...... einzuhalten!
Auch das wurde damals schon vom OLG angemahnt!

Jetzt kommt endlich meine Frage:

Wie soll ich auf diese Frechheit reagieren?
Ich bin nicht mehr im Mieterverein, ein Anwalt ist teuer (für einen gerade arbeitslosen gewordenen alleinerziehenden Vater zu teuer)!

Ich wohne jetzt schon über 3 jahren nicht mehr dort und bekomme plötzlich so einen Wisch! Ist das nicht schon verjährt!
Kann ich dem Mahnbescheid mit Erfolg widersprechen?

Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr ein paar Tips hättet

Vielen Dank und gute Nacht!

Olli K

Stichwörter: direkter + wegen + mahnbescheid + nebenkosten + ohne

1 Kommentar zu „Direkter Mahnbescheid wegen Nebenkosten ohne Rechnung”

Susanne Experte!

Hallo,

eine Forderung vom 10.01.04 ist noch nicht verjährt, weiterhin wird die Verjährung durch die Mahnung gehemmt und die Frist beginnt nun wieder neu.

Die Frage ist doch: Ist diese Forderung berechtigt. Wenn Du keine Nebenkostenabrechnung zu dieser Forderung bekommen hast, dem Mahnbescheid auf jeden Fall widersprechen.

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