Berthelstal 17.02.2011 15:25
Nein, Sie haben eine Wohnung ohne Zimmertüren gemietet. Sie haben das wissentlich bei der Unterzeichnung des Vertrages so in Kauf genommen oder hätten sich das im Vertrag vorhalten lassen müssen.
Versprechungen sind halt Versprechnungen und haben rechtlich keinen Wert.
Also kündigen.
Balkonexperte 17.02.2011 15:37
Ich würde mich mal im ganzen Haus umsehen. Vielleicht stehr ja im Keller oder auf dem Boden eine Tür rum.
Ich hatte damals meine Wohnzimmertür selbst ausgehängt und auf den Boden gebracht.
Minoas 17.02.2011 16:14
Laut Auskunft des Vermieters gibt es die Tür nicht mehr und ich habe auch keine gefunden. Es wurde ja auch ein neuer Türrahmen im Wohnzimmer angebracht, nur eben kein Türblatt.
Und zur Besichtigung:
Zu diesem Zeitpunkt wurde die Wohnung gerade komplett renoviert, war also mehr oder weniger nur Baustelle. Allerdings war ersichtlich, dass im Wohnzimmer eine Tür vorgesehen ist, denn es war ja der Rahmen vorhanden und die Scharniere waren auch noch dran. Hätte ich jetzt bei jeder Tür nachfragen müssen, ob die auch eingebaut wird?
Dann hätte der Vermieter ja auch alle Türen inklusive Wohnungstür weglassen können, da er mir deren Einbau ja nicht schriftlich bestätigt hat und ich hätte mich auch nicht beschweren können. Oder verstehe ich da jetzt was falsch?
Bladder 17.02.2011 19:55
Es ist völlig wurscht, was die Vormieter für Wünsche hatten.
Nach der Schilderung ist der Vermieter verpflichtet die Wohnzimmertür einzusetzen. Man sollte sich mal den § 535 BGB anschauen.
Eine Mietminderung ist möglich.