Forseti 16.12.2011 11:28
Das ist gelinde gesagt, der größte Unsinn seit langem. Wenn er mit Holz heizt, dann verbraucht er auch automatisch weniger Wärme von der Zentralheizung.
Auch wenn diese 15.- Euro im Mietvertrag stehen müssen Sie die nicht bezahlen. Demnächst sollen die Mieter vielleicht auch die Kosten fürs Kabel ganz bezahlen, weil er nicht fernsieht.
Was Sie als Neben/Betriebskosten bezahlen müssen ist gesetzlich festgelegt. Holz für den Vermieter ist da nicht vorgesehen:
http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html
Berthelstal 16.12.2011 14:53
Die Begründung des Vermieters ist Unsinn in Potenz.
Wenn er durch den Kachelofen den seinen Verbrauch an Gas spart, ist das ganz allein sein Bier.
Mit dem "gleichen Recht" könneten Sie eine zusätzliche Elektroheizung in Anspruch nehmen und die Kosten hierfür den Vermieter in Rechnung stellen.
Bei den Heizkosten können schon die Brennstoffe (gleich welcher Art) in der Berechnung berücksichtigt werden; jedoch gilt das nur, wenn der Mieter auch einen Nutzen hat.
Da das Holz aber ausschließlich nur einen Nutzer zum Verbrauch zur Verfügung steht, zahlt auch nur der eine Verbraucher.
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