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brownie85 hat diese Frage gestellt
Hallo :-)
folgendes Problem, ich wollte von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und zum 31.1.12 ausziehen, pünktlichst zum 31.12.11 lag die Abrechnung von 2010 im Briefkasten. Jetzt hat sich aber rausgestellt, dass mein ehemaliger Nachbar, der seit 2009 dort wohnt, bis heute noch nicht eine einzige Abrechnung erhalten hat und ein weiterer Mieter ebenfalls noch nie eine bekommen hat. Meine Frage ist, ob das überhaupt ok ist oder ob ich das Recht hätte die Nachzahlung zu verweigern bzw. zurück zu fordern.

3 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung”

Berthelstal Experte! 18.02.2012 22:20

Sie haben ein Anrecht auf eine odnungsgemäße, nachvollziehbare Abrechnung.
Ihre Nachbarn bleiben aussen vor.

Ist Ihre Abrechnung fehlerhaft können Sie beim Vermieter Einspruch erheben.

brownie85 18.02.2012 22:51

Und woher weiss ich, dass man mir nicht die Kosten der anderen Mieter aufdrückt?

Berthelstal Experte! 19.02.2012 08:04

Indem Sie anhand der Belege, welche Sie beim Vermieter einsehen können, Punkt für Punkt die Richtigkeit prüfen.
So einfach ist das.
Tätig werden müssen Sie allerdings selbst.

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