Susanne
Natürlich ist das legal, wenn man einen Dummen findet, der zahlt- steht ja bekanntlich jeden Morgen einer auf von denen.... <!-- s --><!-- s -->
Offensichtlich scheinst Du ja die Wohnung schon vor dem 15. an den Mieter zurückgegeben zu haben, wenn Du das hast, hättest Du 1. entweder die Schlüssel bis Vertragsende behalten müssen oder 2. die Miete nur zur Hälfte zahlen sollen. Aus dem Vertragsverhältnis der neuen Mieterin mit dem VM kannst Du allerdings keine Ansprüche ableiten.
Wurde die Miete per Lastschrift eingezogen, kannst Du sie immer noch zurückbuchen lassen und nur die Hälfte überweisen.
volker*
Hallo Andisorgenfalte,
wenn du die Nachmieterin kennst und diese als Zeugin bereit ist, ihren Mietvertrag und die Mietzahlung für Oktober vor Gericht als Beweis vorzulegen, kannst du auf Rückzahlung deiner Mietzahlung klagen.
Diese Klage wird der Vermieter verlieren, wenn er keine anderen Forderungen hat, mit denen er aufrechnen kann.
Viele Grüße
Volker