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RedFlyingAngel hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,

Ich habe da mal eine Frage und zwar haben wir heute den Hinweis bekommen das eine Nebenkostenabrechnung die wir im Jahre 2007/2008 bekommen haben, nicht korrekt ist und somit stellt sich mir die Frage ob man diese NKA noch anfechten bzw. durch den Mieterschutzbund prüfen und etwähige Ansprüche noch geltend machen?

Es wurden von unserer Seite keinerlei Zahlungen geleistet so das keiner sagen kann wir haben uns durch eine Zahlung mit der NKA einverstanden gezeigt.

Ich hoffe ihr könnt uns helfen.

Gruß
Tobi

2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung noch anfechtbar?”

RedFlyingAngel 09.09.2009 23:13

Da ich leider nicht editieren kann muss ich leider noch einen Beitrag machen, also die NKA wurde am 17.07.2008 ausgestellt und am 03.09.2008 versendet also eigentlich vor relativ genau einem Jahr.

smile30625 Experte! 10.09.2009 09:01

Hallo,

Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung sind innerhalb eines Jahres nach Zugang der Abrechnung zu erheben, § 556 Abs.3 BGB. Diese Frist ist bei Ihnen mittlerweile leider verstrichen.

Viele Grüße
smile

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