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chacky hat diese Frage gestellt
Hallo,
Meine Vermieterin will nachträglich die Nebenkosten erhöhen für letztes Jahr für nicht gemachte kehrwoche. Das hat Sie mir jetzt in einem schreiben mitgeteilt. Die Abrechnung habe ich noch nicht bekommen! Außerdem ging der Abrechnungszeitraum über 13 Monate. Ist das rechtens?

4 Kommentare zu „Nebenkostenerhöhung wegen kehrwoche”

Bladder Experte! 05.01.2012 20:07

Die Vermieterin könnte die nachgewiesen Mehrkosten aus dem vergangen Abrechnungszeitraum den Nebenkosten zuschlagen.

Eine Nebenkostenabrechnung darf den Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten.

chacky 05.01.2012 20:16

Kann ein Nachweis sein indem sie sagt ein Nachbar hätte die kehrwoche immer gemacht ? Und wieviel darf sie verlangen? Sie will 15 Euro pro Monat also 13 x 15 Euro erhöhen.

chacky 05.01.2012 20:16

Kann ein Nachweis sein indem sie sagt ein Nachbar hätte die kehrwoche immer gemacht ? Und wieviel darf sie verlangen? Sie will 15 Euro pro Monat also 13 x 15 Euro erhöhen.

Bladder Experte! 06.01.2012 16:41

Offensichtlich sind Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Warum sollte denn sonst die Vermieterin jemand anderen mit der Reinigung beauftragen.
Ob die 15.-€ zu viel sind, kann ich nicht beurteilen. Das hängt wohl auch davon ab, was für solche Arbeiten im Durchschnitt gezahlt wird und wie lange diese Arbeiten dauern.
Ein Nachweis wären die Quittungsbelege, die Sie, wenn die Beträge in Ihrer Abrechnung erscheinen, einsehen dürfen.
Ja, und dann wäre auch noch der Mietvertrag und die dort vereinbarte Kehrwoche.

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