Balkonexperte 16.06.2010 12:27
Die Frist für den Zugang der Betriebskostenabrechnung endet tatsächlich erst am 31.12.2010, wenn der Zeitraum das Kalenderjahr ist.
EZM 16.06.2010 12:32
Existiert denn keine Klausel bzgl. Fristen für den Fall von Korrekturen? Immerhin habe ich ja schon eine (fehlerhafte) Abrechnung erhalten, die - meiner Einschätzung nach - in einem angemessenen Zeitabstand korrigiert sein müsste und nicht widerum bis zum 31.12. ruhen darf!
Balkonexperte 16.06.2010 12:46
Nein!
Ihnen helfen keine Einschätzungen über angemessene Zeitabstände für die Korrektur, wenn das Gesetz den Zeitrahmen bis zum 31.12. gesetzt hat. Erst wenn dieser Zeitraum überschritten ist, ist sofortiger, bzw. schneller Handlungsbedarf erforderlich.