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EZM hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

unser Hausverwalter hat mir eine falsche NK-Abrechnung für 2009 zugesandt (Verteilerschlüssel eigenmächtig geändert). Nach einigen Hin und Her hat er mir telefonisch eine neue Abrechung in den nächsten 14 Tagen zugesagt. Ich erwiderte später per eMail, dass wenn mir in dem versprochenen Zeitraum keine korrigierte Abrechnung vorliegt, ich das zu wenig ausbezahlte Guthaben beim nächsten Monatsabschlag einbehalte, sprich ihm weniger überweise. Daraufhin erklärte er, die Frist zur Erstellung der Nebenkosten ende erst am 31.12.2010 und mein eigenmächtiges Handeln würde sofortige rechliche Konsequenzen ergeben.

Meine Frage daher, hat er tatsächlich jetzt wieder Zeit bis zum 31.12.2010 oder müssen Korrekturen zügiger umgesetzt werden? Ist seine mündliche Zusage mehr oder minder wertlos? Für Hinweise zu gesetzlichen Regelungen wäre ich sehr dankbar.

Grüße und Dank im Voraus, EZM.

3 Kommentare zu „Neue Frist bis 31.12.2010 nach falsch erstellter Nebenkostenabrechnung”

Balkonexperte Experte! 16.06.2010 12:27

Die Frist für den Zugang der Betriebskostenabrechnung endet tatsächlich erst am 31.12.2010, wenn der Zeitraum das Kalenderjahr ist.

EZM 16.06.2010 12:32

Existiert denn keine Klausel bzgl. Fristen für den Fall von Korrekturen? Immerhin habe ich ja schon eine (fehlerhafte) Abrechnung erhalten, die - meiner Einschätzung nach - in einem angemessenen Zeitabstand korrigiert sein müsste und nicht widerum bis zum 31.12. ruhen darf!

Balkonexperte Experte! 16.06.2010 12:46

Nein!

Ihnen helfen keine Einschätzungen über angemessene Zeitabstände für die Korrektur, wenn das Gesetz den Zeitrahmen bis zum 31.12. gesetzt hat. Erst wenn dieser Zeitraum überschritten ist, ist sofortiger, bzw. schneller Handlungsbedarf erforderlich.

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