volker*
Hallo mikek,
die Nichtzahlung der Miete der letzten zwei Monate unter Aufrechnung der Kautionsleistung ist nicht zulässig[/b:25018].
Der Vermieter kann dann auf Mietzahlung klagen und erhält vor Gericht auch immer Recht. Bedeutet, dass zusätzlich zur Miete auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen sind.
Wenn der Vermieter die Kaution nicht herausgibt, obwohl aus dem Mietverhältnis keine Forderungen mehr bestehen, hilft auch nur die Klage.
Wenn jedoch noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht, kann die Kaution hierfür noch einbehalten werden. Ggf. auch nur in Teilen, kommt auf die Frage an, ob bei der letzten Abrechnung eine Nachzahlung zu leisten war oder nicht.
Viele Grüße
Volker
mikek
Danke Volker für die schnelle Antwort,
gibts es denn noch andere Meinungen im Forum?
Mike
Susanne
Andere Meinungen kann es durchaus geben, allerdings ist die von Volker zutreffend und beantwortet die Frage mehr als ausreichend.