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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

in dem Haus in dem ich wohne (ca. 6 Mietparteien) ist ein reger Mieterwechsel. Immer wieder berichten die ehemaligen Mieter das die Kaution vom Vermieter nicht zurückgezahlt wird.
Meine Frage: Ist es rechtens wenn man nach Kündigung der Wohnung die Miete nicht bezahlt (für die letzten 2 Monate), denn der Vermieter hat ja Kaution in höhe von 2 Monatsmieten bekommen?
Wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen?

MfG
Mike
Stichwörter: zwei + letzten + mieten + mietkaution

3 Kommentare zu „Mietkaution für die letzten zwei Mieten?”

volker* Experte!

Hallo mikek,

die Nichtzahlung der Miete der letzten zwei Monate unter Aufrechnung der Kautionsleistung ist nicht zulässig[/b:25018].

Der Vermieter kann dann auf Mietzahlung klagen und erhält vor Gericht auch immer Recht. Bedeutet, dass zusätzlich zur Miete auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen sind.

Wenn der Vermieter die Kaution nicht herausgibt, obwohl aus dem Mietverhältnis keine Forderungen mehr bestehen, hilft auch nur die Klage.

Wenn jedoch noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht, kann die Kaution hierfür noch einbehalten werden. Ggf. auch nur in Teilen, kommt auf die Frage an, ob bei der letzten Abrechnung eine Nachzahlung zu leisten war oder nicht.

Viele Grüße
Volker

mikek

Danke Volker für die schnelle Antwort,

gibts es denn noch andere Meinungen im Forum?

Mike

Susanne Experte!

Andere Meinungen kann es durchaus geben, allerdings ist die von Volker zutreffend und beantwortet die Frage mehr als ausreichend.

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