edy 01.03.2011 15:51
Hallo Cita,
du hast keinen schriftlichen Vertrag, aber du hast einen mündlichen Vertrag.
Nachweisbar ist dieser, wenn du monatliche
Mietzahlungen bezahlt hast.
Also 3 Monate Kündigungsfrist.
lg
edy
Bladder 01.03.2011 17:27
Wie schon richtig gesagt, ist doch ein rechtsgültiger Vertrag zu Stande gekommen. Im Mietrecht ist es so gewollt!
Die Laufzeit ist unbefristet und bedarf aber einer schriftlichen Kündigung. Kündigungsfrist 3 Monate : Kündigung bis 3. Werktag - Ablauf ist dann Ende des übernächsten Monats.
Vorteil eines solchen Vertrages ist aber, dass es keine Nebenkostenabrechnung geben darf und auch keine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen.
Cita 01.03.2011 17:35
Ich zahle keine Miete, da ich keine Kontodaten bekommen habe.
Nur ich habe 3 Monate bezaht, (Bar)aber auf der Quittung steht nicht der Zeitraum drauf, das wollte sich noch nicht hin schreiben.
Mündlich war ausgemacht, wenn uns die Wohnung zu teuer ist, können wir jederzeit ausziehen.
Wie ist das mit den Nebenkosten gemeint?
Weil die habe ich bis jetzt auch net zahlen können. Kannst du mir da einen Gesetzes Absatz sagen, wo das genau steht?
Bladder 02.03.2011 05:33
Nach dieser letzten Antwort steht für mich fest, dass es sich nicht um Mietrecht handelt.
EOD
Cita 02.03.2011 11:15
Was ist es dann?