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Häufiger Streit entsteht deshalb, weil die Quadratmeterangaben mit der tatsächlichen Wohnungsfläche nicht übereinstimmen. Im Werkvertragsrecht hat der Bundesgerichtshof bei vereinbarten 65 und einer tatsächlicher Größe von 53 Quadratmetern einen Fehler im Sinne des § bejaht. <br />
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Auch bei der Nebenkostenabrechnung kommt es immer wieder zu Streit, wenn Betriebskosten nach Wohnfläche umgelegt werden und hierbei solche Differenzen auftauchen. Das Oberlandesgericht Rostock hat erklärt, dass die Flächenangabe im Regelfall eine bloße Objektbeschreibung sei, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein bestimmter Quadratmeterpreis vereinbart- (Urteil vom 30.7.1998 - 7 U 200/97). Das Dresdener Oberlandesgericht (Urteil vom 15.12.1997 - 3 AR 90/97) urteilte, dass bei einer geringeren Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben, eine Mietminderung möglich sein kann, wenn die Flächendifferenz erheblich ist und die Gebrauchstauglichkeit der Räume durch die geringere Wohnfläche beeinträchtigt wird. Ansonsten meinten die Dresdener Oberlandesrichter, sei die Wohnflächenangabe im Mietvertrag nur eine bloße Beschaffenheitsangabe nicht aber die Zusicherung einer Eigenschaft (an letztere knüpft das Gesetz strengere Folgen). Balkonflächen werden im allgemeinen höchstens zur Hälfte angerechnet, wobei der zur Hauptverkehrsstraße hin gelegene Balkon sicherlich anders zu bewerten ist, als der rückseitig des Hauses nach Südwesten in eine sonnige Parklandschaft gerichtete Balkon. <br />
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Um sicher zu gehen, dass dem Mieter keine bestimmte Wohnungsgröße zugesichert wird, bietet es sich an, im Mietvertrag nur die ungefähre Größe der Wohnung mit einem "ca.-Betrag" zu vereinbaren. <br />
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Praxistipp: <br />
Wird eine Garage mitvermietet, dann kann diese nicht separat gekündigt werden. Die Garage genießt sozusagen denselben sozialen Schutz wie die Mietwohnung (Beschluss des OLG Karlsruhe vom 30.3.1983 - 3 ReMiet 1/83). Wer also damit rechnet, später einmal die Garage separat kündigen zu wollen, sollte einen speziellen Garagenmietvertrag verwenden (etwa den blauen Garagenmietvertrag von Haus und Grund Westfalen). <br />
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(Pfeifer/Moe 1/02) <br />