crescentini hat diese Frage gestellt
Hallo,
habe eine Frage zu der Bezeichnung im Mietvertrag "Wohnung muss im ordnungsgemäßem Zustand übergeben werden"...
Was ist unter ordnungsgemäßem Zustand zu verstehen?! WIr haben auch einen Abschnitt über Schönheitsreparaturen, die wir in regelmäßigen Abständen durchführen "müssen". Vor 2 Jahren sind wir in die Wohnung eingezogen, wollen uns jetzt aber eine andere Wohnung suchen.
Nun sieht der Boden im Wohnzimmer und in der Küche aus "wie Sau", aber bereits VOR unserem EInzug (Wohnung wurde zuvor von der Mutter meines Mannes bewohnt, die aber leider vor zwei Jahren verstorben ist). Die Wohnung wurde damals an uns als "ordnungsgemäß" übergeben (habe damals nicht gewußt, worauf ich im Übergabeprotokoll achten muss...
MÜSSEN wir jetzt neuen Boden verlegen?
Und wir haben (3 Zimmer WOhnung) fast alle Zimmer beim Einzug neu tapeziert und gestrichen. Nun sind wir natürlich keine Maler und Tapezierer - somit ist das natürlich keine 1+++ Arbeit - sondern eine normal gute Arbeit (die Tapete klebt ohne Falten an den Wänden, die Farbe ist ordentlich ohne Farbunterschiede und "Rotznasen" aufgetragen - ist das ORDNUNGSGEMÄSS?
Und müssen wir alle Zimmer weiß streichen (wir haben Schlaf und Kinderzimmer in einem dezenten Gelb und Grünton gehalten)...
Vielen Dank schonmal vorab für die Antworten!!!